Bewertung
Die Zahl der Anbieter von «GRATISBEWERTUNGEN» ist gross. Nebst der Tatsache, dass dies gegen Art. 3 des Bundesgesetzes über unlauteren Wettbewerb verstösst, merkt der Interessierte bald, dass das Produkt meistens unbrauchbar ist und lediglich dazu verwendet wird, um Kontaktdaten zu generieren.